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Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Blomberg zum 31.12.2021 und Entlastung des Bürgermeisters

Aufgrund des § 96 Abs. 1 GO NRW in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Blomberg am 10.05.2023 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 durch Beschluss festgestellt und dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 ist gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Detmold mit Schreiben vom 09.06.2023 angezeigt worden.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie die Bilanz sind als Anlagen beigefügt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 liegt zur Einsichtnahme ab dem 26.08.2023 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses während der Dienststunden (montags – freitags von 08.00 – 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 – 15.30 Uhr, Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) im Fachbereich 20 - Kämmerei und Finanzen - (Am Martiniturm 1, 32825 Blomberg) öffentlich aus.

Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Blomberg unter www.blomberg-lippe.de (Service & Verwaltung/Öffentliche Bekanntmachungen) einsehbar.

Blomberg, den 08.08.2023

Stadt Blomberg

Der Bürgermeister

gez. Dolle

(Dolle)