6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/29 »Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes« und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blomberg, hier: Öffentliche Auslegung
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/29 „Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes“ einschl. örtlicher Bauvorschriften (bestehend aus 3 Teilplänen) und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blomberg,
hier: Öffentliche Auslegung
Der zuständige Fachausschuss für Bauen und Umwelt der Stadt Blomberg hat in seiner Sitzung am 21. September 2022 die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes 01/29 einschl. örtlicher Bauvorschriften (bestehend aus 3 Teilplänen) und der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Dieses Änderungsverfahren umfasst die Erweiterung des Gewerbegebietes einschl. der überbaubaren Flächen (Teilplan A und B), die Erweiterung und Neuordnung der Kompensationsflächen u.a. zum Zwecke einer naturnahen Regenwasserrückhaltung (Teilplan A und B), die Neuordnung des (ruhenden) Verkehres u.a. zur Entlastung des nordwestlichen Wohnsiedlungsbereiches (Teilplan B) sowie die Ausweisung der mit den baulichen Maßnahmen verbundenen naturschutzfachlichen Kompensationsflächen und -maßnahmen (Teilplan A, B und Teilplan C).
Die Lage der Änderungsbereiche des Bebauungsplanes (Teilplan A, B und C) und der Flächennutzungsplanänderung ist den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.
Entsprechend diesem Beschluss wird hiermit bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Pläne (Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderung) einschließlich der jeweiligen Begründungen mit Umweltberichten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
18. Oktober bis zum 18. November 2022 (einschl.)
im Fachbereich 60 – Bauen und Stadtentwicklung – der Stadt Blomberg, Marktplatz 2, 1. OG, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausliegen.
Die Planunterlagen sind ferner im Internet unter https://www.blomberg-lippe.net/service-verwaltung/stadtentwicklung/bauleitplanung/bebauungsplaene/ einsehbar. Aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie wird vorrangig um die Einsichtnahme der Unterlagen über die Internetseite der Stadt Blomberg gebeten.
Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen vorgetragen werden. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/29 und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blomberg unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (gem. (§ 3 Abs. 2 S. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.
Datenschutz:
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz:
Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
Übergeordnete Pläne und Programme
- Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (2019)
- Regionalplan des Regierungsbezirkes Detmold (Regionalplan Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, Regionalplan Teilabschnitt Paderborn-Höxter, 2007)
- Flächennutzungsplan der Stadt Blomberg
- Landschaftsplan Blomberg
- Schutzgebietsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-1 „Lipper Bergland mit Blomberger Höhen, Detmolder Hügelland und Blomberger Becken sowie Bachtäler und Grünlandbereiche der Blomberger Höhen und Blomberger Becken“
- Schutzgebietsverordnung zum Naturschutzgebiet (LIP-055) „Talsystem des Königsbaches“
Umweltbericht (Teil II der Begründungen)
- „Umweltbericht zur 6. Änderung des B-Planes Nr. 01/29 „Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes“ und zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadt Blomberg“ - im Auftrag der Phoenix Contact GmbH & Co. KG“ (NZO-GmbH, Bielefeld, August 2022)
Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter:
- Mensch einschl. der menschlichen Gesundheit: Schallimmissionsbelastung, Sichtbarkeit und Gestaltung der baulichen Anlagen, Erholungswert
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen
- Geologie/Relief und Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
- Wasser: Grundwasserverhältnisse und -neubildung, Niederschlagswasser
- Klima und Luft: Luftaustauschprozesse, Kalt- und Frischluftzufuhr
- Landschaft: Landschaftsbild
- Kultur- und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft und deren Ausgleich (u.a. interne und externe Kompensationsmaßnahmen, Maßnahmen für den Artenschutz).
Fachgutachten
- Artenschutz: „Artenschutzfachbeitrag 6. Änderung des B-Planes Nr. 01/29 „Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes“ einschl. örtlicher Bauvorschriften und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blomberg“ - im Auftrag der Phoenix Contact GmbH & Co. KG“ (NZO-GmbH, Bielefeld, Juli 2022)
- Artenschutz (Landschaftspflegerischer Begleitplan): „Errichtung einer temporären Baustraße im Bereich der Straße Feldbrand, Blomberg Landschaftspflegerischer Begleitplan -Kurzbericht-“ - im Auftrag der Phoenix Contact GmbH & Co. KG“ (NZO-GmbH, Bielefeld, Januar 2022)
- Bodenschutz: „Geotechnisches Gutachten Neubau Produktions- und Lagerhalle (DCT) Flachsmarktstraße, Blomberg“ (Dr. Ing. Meihorst und Partner, Hannover, 04.06.2007)
- Immissionsschutz: „Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/29 „Gewerbegebiet östlich des Flachmarktes“ der Stadt Blomberg“ (Bonk – Maire – Hoppmann PartGmbB, Garbsen, 05.09.2022)
- Verkehr: „Verkehrsuntersuchung Neubaumaßnahmen und Änderungen der Anbindung der Phoenix Contact GmbH in der Stadt Blomberg“ (Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias, Hannover, 02.09.2022)
- Entwässerung (RW/SW): „6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 01/29 „Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes“ Konzept zur Regen- und Schmutzwasserableitung“ (TAGED Ingenieurberatung Dipl.-Ing. Udo Geyer, Bodenwerder, 05.09.2022)
Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie privaten Personen
zu den Themenbereichen:
- Naturschutz: Kompensationsmaßnahmen einschl. deren Umsetzung, Naturschutzgebiet Königsbachtal, Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen, Dach- und Fassadenbegrünung, Versiegelungsmaßnahmen, (Lippischer Heimatbund), geschütztes Biotop gem. § 30 BNatSchG (Lippischer Heimatbund, Kreis Lippe), Anpflanzung im Leitungsschutzstreifen (Westfalen Weser Netz GmbH)
- Entwässerung: Verlegung des Regenrückhaltebeckens (Lippischer Heimatbund), Flächenermittlung mit Abflussgröße (Kreis Lippe), Ableitung des Niederschlagswassers (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen)
- Landschaftsschutz: Begrünungsmaßnahmen (Lippischer Heimatbund, Kreis Lippe)
- Klimaschutz: Berücksichtigung von Themen zum Klimaschutz, energetische Versorgung mit regenerativen Energien (Lippischer Heimatbund, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen)
- Bodenschutz: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen (Landwirtschafts-kammer Nordrhein-Westfalen)
- Planungsrecht: Bestimmungen zur Abfallwirtschaft und vorhandenen Versorgungsanlagen (Kreis Lippe, Westfalen Weser Netz GmbH), Informationen zur Kartengrundlage (Kreis Lippe)
- Erschließung: Berücksichtigung der angrenzenden Wohnbebauung, Ordnung des (ruhenden) Verkehrs (Kreis Lippe, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen), Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen)
Umweltverträglichkeitsprüfung:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Blomberg, den 29. September 2022
Dolle
(Bürgermeister)
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