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6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/29 "Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes" und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blomberg im Parallelverfahren

hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der zuständige Fachausschuss für Bauen und Umwelt der Stadt Blomberg hat in seiner Sitzung am 9. März 2022 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes 01/29 und der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Dieses Änderungsverfahren umfasst die Erweiterung der überbaubaren Flächen (Teilplan A und B), die Verlagerung des Regenrückhaltebeckens südlich der Phoenix -Contact -Allee (Teilplan A), die Anbindung an die Zufahrt zur Müllumschlagstelle (Teilplan B) sowie die Ausweisung der mit den baulichen Maßnahmen verbundenen naturschutzfachlichen Kompensationsflächen und -maßnahmen.

Die Lage der Änderungsbereiche des Bebauungsplanes (Teilplan A und B) und der Flächennutzungsplanänderung ist den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.

Ferner wurde in der Sitzung beschlossen, die erforderlichen frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.

Entsprechend diesem Beschluss wird hiermit bekannt gemacht, dass die Vorentwürfe der Pläne (Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderung) einschließlich der jeweiligen Begründungen mit Umweltberichten in der Zeit vom 20. April bis zum 20. Mai 2022 (einschl.) im Fachbereich 60 — Bauen und Stadtentwicklung — der Stadt Blomberg, Marktplatz 2, 1. OG, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausliegen.

Die Planunterlagen sind ferner im Internet unter https://www. blomberg-lippe.net/service- verwaltunp/stadtentwicklunp/bauleitplanung/bebauungsplaene/ einsehbar. Aufgrund der vorherrschenden Corona –Pandemie wird vorrangig um die Einsichtnahme der Unterlagen über die Internetseite der Stadt Blomberg gebeten.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die bauliche Entwicklung im Plangebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargestellt.

Es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen vorgetragen werden. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Es wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB auch darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Umweltbezogene Informationen

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Übergeordnete Pläne und Programme

  • Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (2019)
  • Regionalplan des Regierungsbezirkes Detmold (Regionalplan Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, Regionalplan Teilabschnitt Paderborn-Höxter, 2007)
  • Flächennutzungsplan der Stadt Blomberg
  • Landschaftsplan Blomberg
  • Schutzgebietsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-1 „Lipper Bergland mit Blomberger Höhen, Detmolder Hügelland und Blomberger Becken sowie Bachtäler und Grünlandbereiche der Blomberger Höhen und Blomberger Becken"
  • Schutzgebietsverordnung zum Naturschutzgebiet (LIP -055) „Talsystem des Königsbaches"

Umweltbericht

  • „Umweltbericht zur 6. Änderung des B -Planes Nr. 01/29 „Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes" einschl. örtlicher Bauvorschriften und zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadt Blomberg" - im Auftrag der Phoenix Contact GmbH & Co. KG" (NZO-GmbH, Bielefeld, März 2022)

Fachgutachten

  • Artenschutz: „Artenschutzfachbeitrag 6. Änderung des B -Planes Nr. 01/29 „Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes" einschl. örtlicher Bauvorschriften und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blomberg" - im Auftrag der Phoenix Contact GmbH & Co. KG" (NZO-GmbH, Bielefeld, März 2022)
  • Bodenschutz: „Geotechnisches Gutachten Neubau Produktions- und Lagerhalle (DCT) Flachsmarktstraße, Blomberg" (Dr. Ing. Meihorst und Partner, NZO-GmbH, Bielefeld, 04.06.2007)

Bekanntmachungsanordnung

Der Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und der Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Blomberg, den 30.März 2022

Dolle

(Bürgermeister)