Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Detmold und für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold für die Geschäftsjahre 2024 -2028
Der Rat der Stadt Blomberg hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Detmold für die Geschäftsjahre 2024 -2028 gem. §§ 36 Abs. 3 und 77 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 1975 —BGBI. IS. 1077 in der zurzeit gültigen Fassung aufgestellt.
Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 03. Juli 2023 bis einschl. 11. Juli 2023 im Rathaus der Stadt Blomberg, Zimmer 22, Marktplatz 1, 32825 Blomberg während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 GVG innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Der Einspruch ist schriftlich oder durch mündliche Erklärung zur Niederschrift im Rathaus, Zimmer 22, Marktplatz 1, 32825 Blomberg, einzulegen.
Blomberg, d. 19.06.2023
Stadt Blomberg
Der Bürgermeister
Dolle