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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18/01 für den Ortsteil Tintrup, hier: Aufstellungsbeschluss, Verhängen einer Veränderungssperre und Aufhebung der bestehenden Satzung

Der Rat der Stadt Blomberg hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18/01 für den Ortsteil Tintrup beschlossen.

Ziel ist, die Stärkung der Wohnfunktion des Ortes durch eine kontrollierte und strukturierte Innenentwicklung zu ermöglichen. Eine bauliche Entwicklung in den Außenbereich ist wegen der landschaftlichen Einbettung sowie der landwirtschaftlichen Nutzung nicht auszuweiten. Die vorhandene Satzung für das südöstliche Dorfgebiet wird als ein Grundbaustein mit in die Planung einbezogen und durch den Bebauungsplan erweitert und konkretisiert.

Der Bebauungsplan betrifft das südliche Dorfgebiet und wird im Norden durch die Masper Straße, im Westen durch den Immenweg, im Süden durch den Fensterweg und im Westen durch den Lindfeldsweg eingegrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Das Planungsgebiet ist überwiegend als allgemeines Wohngebiet einzuschätzen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Blomberg sind die betroffenen Flächen als Wohnbauflächen oder als Dorfgebiet gekennzeichnet.

Um eine gezielte Entwicklung zu ermöglichen, sollen durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes die Erschließung der vorhandenen Flächen gesichert und eine gesteuerte Innenverdichtung des Wohngebietes gewährleistet werden. Eines der im IKEK 2019 festgelegten Ziele für den Ortsteil ist die Stärkung der Wohnfunktion. Durch die dort aufgestellte Bevölkerungspyramide ist zu erkennen, dass sich der Großteil der Einwohner im Alter von 40 Jahren aufwärts befindet. Durch den Bebauungsplan soll die Attraktivität des Ortes für junge Menschen und Familien als Wohnstandort erhöht werden. Weitere Festsetzungen sollen so dem demografischen Wandel entgegenwirken. Ziel ist hierbei die Schaffung eines Wohngebietes aller Generationen, mit Fokus auf die Nachverdichtung des vorhandenen Satzungsgebietes und der umliegenden Bebauung, sowie die Stärkung der im IKEK festgelegten Einschätzung von Tintrup als Wohnstandort. Im Zuge dieser Planung sollen außerdem gezielt Flächen für Gemeinbedarf ausgewiesen werden, welche sich aufgrund der Verkehrs- und Parksituation eher im Bereich der deutlich breiter ausgebauten Masper Straße anbieten. Somit ist eine differenzierte Festlegung der Art der baulichen Nutzung Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes.

In derselben Sitzung hat der Rat beschlossen, gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre über das gesamte Planungsgebiet zu verhängen, um eine gezielte Entwicklung der Planung sicherzustellen und Maßnahmen, welche den Zielen des Bebauungsplanes widersprechen, zu vermeiden.

Des Weiteren hat der Rat beschlossen, die bestehende Satzung im östlichen Teil des Planungsgebietes aufzuheben, da diese in Gänze durch den Bebauungsplan überplant werden soll.

Blomberg, den 22. Juni 2023

Dolle
Bürgermeister