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„Ausbildung -Der ePass"

Ab dem 01.11.2005 werden in der BRD neue Reisepässe ausgestellt. Diese Reisepässe beinhalten neuerdings einen Chip auf dem die üblichen Passdaten eingespeichert sind (Passfoto, Name, Staatsangehörigkeit, ausstellender Staat, Seriennummer, Gültigkeitsdatum etc.). Auch ein digitales Lichtbild ist auf dem Chip enthalten.ePass ist die Abkürzung für „elektronischer Reisepass“, also für einen Reisepass mit Chip. Das Symbol auf dem Umschlag des elektronischen Passes steht für den ePass. Der ePass befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar.Ab März 2007 werden zusätzlich zu den üblichen Passdaten zwei Fingerabdrücke von den beiden Zeigefingern digital gespeichert. Diese neuen Eigenschaften machen den Reisepass noch fälschungssicherer und sollen gewährleisten, dass beispielsweise kein Terrorist mit einem gefälschten Pass einreisen kann.Neu auf den Reisepässen ist auch die Einführung des internationalen Standards für ePass-Lichtbilder.Hiernach darf der Antragsteller eines neuen Passes nicht mehr im Halbprofil auf den Passfotos aufgenommen werden, sondern ausschließlich frontal. Hat ein/e Bürger/in jedoch vor der Einführung des neuen ePasses einen Reisepass nach den alten gesetzlichen Richtlinien beantragt, so ist dieser auch weiterhin gültig.Ein solcher Pass kann jedoch nicht nachgerüstet werden, indem man nachträglich einen Chip mit dem Foto, Fingerabdrücken und den weiteren Daten einfügt. Sollte jedoch der Chip auf einem neuen Reisepass kaputt gehen, so verliert er hierdurch nicht seine Gültigkeit. Dieser Pass kann weiterhin gebraucht werden, da die üblichen Daten und ein weiteres Passfoto im Pass enthalten sind.Der ePass ist zehn Jahre gültig und kostet 59 Euro. Für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kostet der ePass 37,50 Euro, dieser hat aber auch eine Gültigkeit von nur sechs Jahren.„