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Beschluss über die neugefasste Heilquellenschutz- gebietsverordnung für die staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont durch den Landkreis Hameln-Pyrmont und die Bezirksregierung Detmold gemäß § 53 WHG i. V. m. § 94 NWG sowie § 36 LWG NRW

Das Staatsbad Pyrmont, Heiligenangerstraße 6, 31812 Bad Pyrmont ist Betreiber der staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont. Zum Schutz dieser Heilquellen wurden für den nordrheinwestfälischen und für den niedersächsischen Teil des Einzugsgebietes, jeweils Heilquellenschutzgebietsverordnungen erlassen.

Die Gültigkeit der bisherigen Heilquellenschutzgebietsverordnung auf nordrheinwestfälischer Seite war zeitlich bis zum 31.08.2019 befristet. In Niedersachsen galt die Heilquellenschutzgebietsverordnung unbefristet. Damit die Heilquellen in Bad Pyrmont auch weiterhin sowohl in Nordrhein-Westfalen, als auch in Niedersachsen geschützt werden, wurde die bisherige Heilquellenschutzgebietsverordnung durch eine Neufassung ersetzt und an das aktuell geltende Recht angepasst. Der Landkreis Hameln-Pyrmont wurde in dem Festsetzungsverfahren als federführende Behörde bestimmt.

Vor dem Erlass der neuen Heilquellenschutzgebietsverordnung wurde ein Anhörungsverfahren, unter Beachtung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, durchgeführt. Die hier eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden bei einem Erörterungstermin erörtert und anschließend ausgewertet. Der ursprüngliche Verordnungstext nebst seiner Anlagen wurde überarbeitet und anschließend von den politischen Gremien des Landkreises Hameln-Pyrmont beschlossen. Am 28.04.2020 tritt die novellierte Heilquellenschutzgebietsverordnung der staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont in Kraft.

Das Heilquellenschutzgebiet gliedert sich in die qualitative Schutzzonen I, II, III/1 und III/2 und in quantitative Schutzzonen (innere und äußere Zone A und B).

1. Das Heilquellenschutzgebiet erstreckt sich

a) im Landkreis Hameln-Pyrmont

in der Stadt Bad Pyrmont auf die Gemarkungen Pyrmont, Oesdorf, Holzhausen, Thal, Löwensen, Neersen, Baarsen, Eichenborn, Großenberg, Kleinenberg, Hagen

in der Gemeinde Emmertal auf die Gemarkungen Lüntorf, Welsede, Amelgatzen, Hämelschenburg, Kirchohsen, Grohnde, Ohr

im Flecken Aerzen auf die Gemarkungen Aerzen, Grießem, Reher, Gellersen, Reinerbeck, Groß Berkel, Selxen, Dehmke, Königsförde und Multhöpen

in der Stadt Hameln auf die Gemarkung Klein Berkel

b) im Landkreis Holzminden

in der Stadt Bodenwerder auf die Gemarkung Kemnade

in der Gemeinde Vahlbruch auf die Gemarkungen Vahlbruch und Meiborssen

im Flecken Ottenstein auf die Gemarkungen Gleese, Lichtenhagen und Ottenstein

im Flecken Polle auf die Gemarkung Polle

in der Gemeinde Hehlen auf die Gemarkungen Hehlen, Hohe und Brökeln

in der Gemeinde Brevörde auf die Gemarkungen Brevörde und Grave

in der Gemeinde Pegestorf auf die Gemarkung Pegestorf

c) im Kreis Lippe

in der Stadt Lüdge auf die Gemarkungen Lüdge, Harzberg, Elbrinxen, Sabbenhausen, Wörderfeld, Rischenau, Falkenhagen, Hummersen und Niese

in der Stadt Schieder-Schwalenberg auf die Gemarkungen Schieder, Siekholz und Brakelsiek

in der Stadt Blomberg auf die Gemarkungen Blomberg, Eschenbruch, Selbeck, Istrup, Altendonop und Großenmarpe

in der Stadt Barntrup auf die Gemarkungen Barntrup, Sonneborn, Alverdissen, Bega, Sommersell und Selbeck

in der Gemeinde Dörentrup auf die Gemarkungen Bega, Humfeld, Schwelentrup, Hillentrup, Wendlinghausen

in der Gemeinde Extertal auf die Gemarkungen Asmissen, Bösingfeld und Schönhagen

Die neue Verordnung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Heilquellenschutzgebietes. Die Verordnung selbst, als auch die Genehmigungs- und Verbotstatbestände der Anlage A  sind zukünftig zu beachten. Die Verordnung und die dazugehörigen Anlagen können dauerhaft unter dem folgenden Link https://www.hameln-pyrmont.de/Heilquellenschutzgebietsverordnung_Bad_Pyrmont eingesehen werden.

Außerdem kann die Verordnung mitsamt ihrer Anlagen während der Dienststunden bei folgenden Behörden kostenlos eingesehen werden:

1. Landkreis Hameln-Pyrmont, Süntelstraße 9, 31785 Hameln - Untere Wasserbehörde -

2. Stadt Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont

3. Landkreis Holzminden, Bürgermeister-Schrader-Straße 24, 37603 Holzminden - Untere Wasserbehörde -

4. Bezirksregierung in Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold - Obere Wasserbehörde -

5. Kreis Lippe, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold - Untere Wasserbehörde -

6. Stadt Lügde, Am Markt 1, 32767 Lügde

Stadt Blomberg

Der Bürgermeister

gez. Klaus Geise