Beschluss über die neugefasste Heilquellenschutz- gebietsverordnung für die staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont durch den Landkreis Hameln-Pyrmont und die Bezirksregierung Detmold gemäß § 53 WHG i. V. m. § 94 NWG sowie § 36 LWG NRW
Das Staatsbad Pyrmont, Heiligenangerstraße 6, 31812 Bad Pyrmont ist Betreiber der staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont. Zum Schutz dieser Heilquellen wurden für den nordrheinwestfälischen und für den niedersächsischen Teil des Einzugsgebietes, jeweils Heilquellenschutzgebietsverordnungen erlassen.
Die Gültigkeit der bisherigen Heilquellenschutzgebietsverordnung auf nordrheinwestfälischer Seite war zeitlich bis zum 31.08.2019 befristet. In Niedersachsen galt die Heilquellenschutzgebietsverordnung unbefristet. Damit die Heilquellen in Bad Pyrmont auch weiterhin sowohl in Nordrhein-Westfalen, als auch in Niedersachsen geschützt werden, wurde die bisherige Heilquellenschutzgebietsverordnung durch eine Neufassung ersetzt und an das aktuell geltende Recht angepasst. Der Landkreis Hameln-Pyrmont wurde in dem Festsetzungsverfahren als federführende Behörde bestimmt.
Vor dem Erlass der neuen Heilquellenschutzgebietsverordnung wurde ein Anhörungsverfahren, unter Beachtung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, durchgeführt. Die hier eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden bei einem Erörterungstermin erörtert und anschließend ausgewertet. Der ursprüngliche Verordnungstext nebst seiner Anlagen wurde überarbeitet und anschließend von den politischen Gremien des Landkreises Hameln-Pyrmont beschlossen. Am 28.04.2020 tritt die novellierte Heilquellenschutzgebietsverordnung der staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont in Kraft.
Das Heilquellenschutzgebiet gliedert sich in die qualitative Schutzzonen I, II, III/1 und III/2 und in quantitative Schutzzonen (innere und äußere Zone A und B).
1. Das Heilquellenschutzgebiet erstreckt sich
a) im Landkreis Hameln-Pyrmont
in der Stadt Bad Pyrmont auf die Gemarkungen Pyrmont, Oesdorf, Holzhausen, Thal, Löwensen, Neersen, Baarsen, Eichenborn, Großenberg, Kleinenberg, Hagen
in der Gemeinde Emmertal auf die Gemarkungen Lüntorf, Welsede, Amelgatzen, Hämelschenburg, Kirchohsen, Grohnde, Ohr
im Flecken Aerzen auf die Gemarkungen Aerzen, Grießem, Reher, Gellersen, Reinerbeck, Groß Berkel, Selxen, Dehmke, Königsförde und Multhöpen
in der Stadt Hameln auf die Gemarkung Klein Berkel
b) im Landkreis Holzminden
in der Stadt Bodenwerder auf die Gemarkung Kemnade
in der Gemeinde Vahlbruch auf die Gemarkungen Vahlbruch und Meiborssen
im Flecken Ottenstein auf die Gemarkungen Gleese, Lichtenhagen und Ottenstein
im Flecken Polle auf die Gemarkung Polle
in der Gemeinde Hehlen auf die Gemarkungen Hehlen, Hohe und Brökeln
in der Gemeinde Brevörde auf die Gemarkungen Brevörde und Grave
in der Gemeinde Pegestorf auf die Gemarkung Pegestorf
c) im Kreis Lippe
in der Stadt Lüdge auf die Gemarkungen Lüdge, Harzberg, Elbrinxen, Sabbenhausen, Wörderfeld, Rischenau, Falkenhagen, Hummersen und Niese
in der Stadt Schieder-Schwalenberg auf die Gemarkungen Schieder, Siekholz und Brakelsiek
in der Stadt Blomberg auf die Gemarkungen Blomberg, Eschenbruch, Selbeck, Istrup, Altendonop und Großenmarpe
in der Stadt Barntrup auf die Gemarkungen Barntrup, Sonneborn, Alverdissen, Bega, Sommersell und Selbeck
in der Gemeinde Dörentrup auf die Gemarkungen Bega, Humfeld, Schwelentrup, Hillentrup, Wendlinghausen
in der Gemeinde Extertal auf die Gemarkungen Asmissen, Bösingfeld und Schönhagen
Die neue Verordnung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Heilquellenschutzgebietes. Die Verordnung selbst, als auch die Genehmigungs- und Verbotstatbestände der Anlage A sind zukünftig zu beachten. Die Verordnung und die dazugehörigen Anlagen können dauerhaft unter dem folgenden Link https://www.hameln-pyrmont.de/Heilquellenschutzgebietsverordnung_Bad_Pyrmont eingesehen werden.
Außerdem kann die Verordnung mitsamt ihrer Anlagen während der Dienststunden bei folgenden Behörden kostenlos eingesehen werden:
1. Landkreis Hameln-Pyrmont, Süntelstraße 9, 31785 Hameln - Untere Wasserbehörde -
2. Stadt Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont
3. Landkreis Holzminden, Bürgermeister-Schrader-Straße 24, 37603 Holzminden - Untere Wasserbehörde -
4. Bezirksregierung in Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold - Obere Wasserbehörde -
5. Kreis Lippe, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold - Untere Wasserbehörde -
6. Stadt Lügde, Am Markt 1, 32767 Lügde
Stadt Blomberg
Der Bürgermeister
gez. Klaus Geise