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Die Stadt Blomberg sucht Freiwillige, die sich als Schöffen engagieren möchten

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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Blomberg insgesamt drei Personen, die am Amtsgericht Detmold und Landgericht Detmold als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen und für die Jugendschöffengerichtsbarkeit insgesamt vier Hauptschöffen zu benennen und in eine Vorschlagsliste aufzunehmen.

Der Rat der Stadt Blomberg und der Jugendhilfeausschuss Detmold schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen. Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Hauptamtlich für die Justiz tätige Personen und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden. Schöff*innen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, welche eine Schöff*in mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöff*innen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt der Schöff*innen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Schöff*innen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen.

Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöff*innen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöff*innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil haben die Schöff*innen daher mit zu verantworten.

Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöff*innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessent*innen bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 01.04.2023 beim Fachbereich Zentrale Dienste, Marktplatz 1, in 32825  Blomberg, Tel.:05235 504130, E-Mail: info@blomberg-lippe.de.

Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 01.04.2023 beim Fachbereich Zentrale Dienste, Marktplatz 1, in 32825 Blomberg, Tel.:05235 504130, E-Mail: info@blomberg-lippe.de.