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Stadtzeichen

Das amtliche Wappen der Stadt Blomberg darf ausschließlich durch die Stadtverwaltung genutzt werden. Anderen Stellen, die dieses Wappen nutzen, droht eine Strafe nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

Damit Stellen außerhalb der Stadtverwaltung ihre Verbundenheit mit der Stadt Blomberg ausdrücken können, ist das Stadt-Blomberg-Zeichen zur Verwendung durch jedermann freigegeben worden.

Das Stadt-Blomberg-Zeichen darf nicht missbräuchlich verwendet werden. Wer das Stadt-Blomberg-Zeichen im Zusammenhang mit Inhalten verwendet, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden, handelt ordnungswidrig.

Ebenfalls ordnungswidrig handelt, wer das Stadt-Blomberg-Zeichen missbräuchlich so verwendet, dass der Eindruck entstehen kann, dass die Verwendung in amtlicher Funktion erfolgt.