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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07/03 »Hagendonop« der Stadt Blomberg

hier: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung im beschleunigten Verfahren

Der zuständige Fachausschuss für Bauen und Umwelt der Stadt Blomberg hat in seiner Sitzung am 9. November 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07/03 für einen Teilbereich zwischen der Straße Hagendonop, Kurzer Wehme und Niederkamp beschlossen.

Die Aufstellung betrifft die Flurstücke 372, 374 und 375 der Flur 3 in der Gemarkung Donop.

Der Bebauungsplan Nr. 07/03 „Hagendonop“ soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung des auf den Ortsteil Donop der Stadt Blomberg bezogenen Wohnbaulandbedarfs schaffen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen ferner die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen, zentral gelegenen Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden.

Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

In derselben Sitzung wurde beschlossen, das erforderliche Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

1.) Auf Grund der §§ 2 ff BauGB (Baugesetzbuch) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07/03 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren vorgenommen.

2.) Nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

3.) In Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.) Im Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.

Entsprechend diesem Beschluss wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Aufstellung der Satzung einschließlich Begründung in der Zeit vom

20. Dezember 2022 bis 20. Januar 2023 (einschl.)

im Fachbereich 60 – Bauen und Stadtentwicklung – der Stadt Blomberg, Marktplatz 2, 1. OG, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausliegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgetragen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07/03 unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB). Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie wird vorrangig um die Einsichtnahme der Unterlagen über die Internetseiten (s.u.) gebeten.

Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Hinweis: Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Blomberg unter www.blomberg-lippe.net/service-verwaltung/stadtentwicklung/bauleitplanung/bebauungsplaene/ und im zentralen Portal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de einsehbar.

Blomberg, den 1. Dezember 2022

Dolle

Bürgermeister

02.12.2022